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Fragen & Antworten
Seit 2025 sind Bewohnerinnen und Bewohner über das Risi Kollektiv – Privat-Haftpflichtversichert.
Grundsätzlich kann Ihr Haustier mitgebracht werden, der Halter ist für sein Tier verantwortlich. Er verpflichtet sich, für artgerechte Haltung und Pflege sowie für die nötige medizinische Versorgung des Tieres zu sorgen, die Regeln des Heimes zu befolgen und Mitbewohnende und Mitarbeitende vor Beeinträchtigungen durch das Tier (unerwünschte Kontakte / unzumutbarer Lärm / Geruch etc.) zu schützen.
Die Kosten des Aufenthalts im Risi setzen sich aus folgenden
Komponenten zusammen:
- Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung, Zuschläge usw., siehe Ziffer 2.1 und 2.2 der Tarifordnung)
- Pflegekosten (Pflegeleistungen gemäss KVG; 12 Stufen gemäss Bedarfsabklärungssystem RAI-NH; siehe Ziffer 2.3 Tarifordnung).
- Betreuungskosten (Betreuungsleistungen, siehe Ziffer 2.3 Tarifordnung)
- ausserordentliche bzw. individuelle Leistungen (siehe Ziffer 2.4 Tarifordnung)
- persönliche Auslagen (wie z.B. Coiffeur, Fusspflege, Konsumationen im Bistro usw.)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Gesetzliche Sozialhilfe
- Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren
- Steuerabzüge Krankheitskosten
Beim Heimeintritt ist eine Vorauszahlung für Pflegeleistung von Fr. 4’000.00 pro Person zu entrichten. Dieser Betrag wird auf der ersten Rechnung belastet und bei Austritt mit der Schlussabrechnung verrechnet.
Bewohnende können, in Absprache mit der Institutionsleitung, das Zimmer selber möblieren. Ausserhalb des Zimmers können keine Möbelstücke deponiert werden.
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